Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der PTE GmbH, Neustiftgasse 16/1/43, 1070 Wien, über Veranstaltungen, Veranstaltungstickets, Partnerschaften, Sponsoring, Programm- und Beratungsleistungen sowie die Teilnahme am DREA Award. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn PTE ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind grundsätzlich unverbindliche Einladungen zur Anfrage. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung von PTE, durch beidseitige Unterzeichnung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Bei Buchung über eine externe Ticketplattform gelten ergänzend deren Bedingungen; bei Widersprüchen hat die konkrete Buchungsbestätigung Vorrang.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Buchungsvorgang ausgewiesenen Preise. Ob Preise Umsatzsteuer, Gebühren, Reise- oder Produktionskosten enthalten, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
Vor Einsatz im Verkauf bestätigen: Preislogik, Umsatzsteuerausweis, Zahlungsarten, Fälligkeit, Mahnkosten und Bedingungen des eingesetzten Ticket- oder Zahlungsdienstes.
4. Veranstaltungen und Zutritt
Teilnehmende beachten die Haus- und Sicherheitsregeln des Veranstaltungsortes sowie angemessene Anweisungen des Veranstalters. PTE darf Referierende, Programmpunkte, Räume und Zeitabläufe aus sachlichen Gründen ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung zumutbar ist. Ein Ersatzanspruch für Reise-, Übernachtungs- oder andere Drittkosten besteht nur, wenn PTE diese Kosten ausdrücklich übernommen oder schuldhaft verursacht hat und ein gesetzlicher Anspruch besteht.
5. Absage, Verlegung und höhere Gewalt
Bei Absage einer kostenpflichtigen Veranstaltung erstattet PTE bereits gezahlte Teilnahmeentgelte. Bei Verlegung können Kundinnen und Kunden innerhalb einer in der Mitteilung genannten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und erhalten das Teilnahmeentgelt zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. PTE informiert über wesentliche Änderungen ohne schuldhaftes Zögern.
Vor Ticketverkauf rechtlich und kaufmännisch festlegen: konkrete Storno- und Umbuchungsbedingungen, Ersatzteilnehmende, No-show-Regel, Fristen sowie Folgen von höherer Gewalt und hybrider Durchführung.
6. Verbraucher-Rücktritt
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies betrifft typischerweise Veranstaltungstickets mit festem Termin. Soweit die Ausnahme nicht greift, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte; die dafür erforderlichen Informationen werden vor Vertragsschluss bereitgestellt.
7. DREA-Award-Bewerbungen
Bewerbende sichern zu, dass ihre Angaben richtig sind und sie über die erforderlichen Rechte an eingereichten Texten, Bildern, Marken und Präsentationen verfügen. Sie räumen PTE für die Dauer des Auswahl- und Veranstaltungsverfahrens die unentgeltlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, die Unterlagen intern und durch die Jury zu prüfen. Eine Veröffentlichung, werbliche Nutzung oder Aufzeichnung von Pitches erfolgt nur auf Basis der Bewerbungsunterlagen, einer gesonderten Einwilligung oder Vereinbarung. Die Juryentscheidung ist endgültig; ein Anspruch auf Auswahl, Begründung oder Preisvergabe besteht nicht.
Vor Öffnung der Bewerbung bestätigen: Teilnahmevoraussetzungen, Kategorien, Fristen, Bewertungsverfahren, Preise, Geheimhaltung, Rechte an Pitches und Aufzeichnungen sowie Umgang mit vertraulichen Geschäftsgeheimnissen.
8. Partnerschaften und Mitwirkung
Umfang, Termine, Freigaben und Vergütung von Sponsoring-, Partner- und Produktionsleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Kundinnen und Kunden stellen vereinbarte Inhalte, Logos und Freigaben rechtzeitig bereit und sichern zu, dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Verzögerungen aus der Sphäre der Kundin oder des Kunden können Termine und Mehraufwand entsprechend beeinflussen.
9. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Bei Veranstaltungen können Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen angefertigt werden. Individuell erkennbare Porträts, Interviews oder werbliche Aufnahmen werden nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage genutzt. Hinweise vor Ort und in der jeweiligen Anmeldung sind zu beachten. Anliegen zu Aufnahmen können an office@proptech-events.com gerichtet werden.
Vor jeder Veranstaltung Aufnahme- und Akkreditierungskonzept, Beschilderung, Rechtsgrundlagen, Widerspruchsprozess und Releases für Vortragende prüfen.
10. Haftung
PTE haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PTE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen uneingeschränkt.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Als vertraulich bezeichnete oder erkennbar vertrauliche Geschäftsunterlagen dürfen nur zur Vertragsdurchführung verwendet werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern lässt diese Rechtswahl den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Für Verträge mit Unternehmen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zumindest der Textform, soweit nicht eine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 18. August 2026. Diese AGB sind eine belastbare Arbeitsgrundlage, aber erst nach Abgleich mit dem tatsächlichen Ticket-, Bewerbungs-, Partner- und Zahlungsprozess veröffentlichungsfähig. Alle orange markierten Punkte sind vor Verwendung anwaltlich oder fachlich freizugeben.